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alangu begrüßt EUD-Grundsätze zu KI und Gebärdensprache

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Der am 31.07.25 in Zusammenarbeit vom European Union of the Deaf (EUD) [übersetzt: Europäischer Gehörlosenverband] und von Prof. Dr. Filipe Venade veröffentlichte "Ethical Framework on AI and Sign Language[übersetzt: Ethischer Rahmen für KI und Gebärdensprache] legt mit 15 Grundsätzen die ethischen Grundlagen für KI-Technologien im Zusammenhang mit Gebärdensprache fest.
Wir von alangu begrüßen diesen ethischen Rahmen sehr! Die 15 Grundsätze bieten wertvolle Leitlinien für eine inklusive, partizipative und verantwortungsvolle KI-Entwicklung in Zusammenarbeit mit Gehörlosen-Gemeinschaften. Als Entwickler von KI-basierten Gebärdensprach-Avataren halten wir bei alangu uns bereits an viele dieser Grundsätze und beziehen bei Bedarf weitere Aspekte ein.

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Als praktischer und ethischer Leitfaden für den Umgang mit KI-Technologien, die Gebärdensprachen einbeziehen, zielt diese bahnbrechende Ressource darauf ab, die sprachlichen, kulturellen und digitalen Rechte von gehörlosen Gebärdensprach-Nutzenden im Zeitalter der künstlichen Intelligenz (KI) zu schützen.
Der Leitfaden fordert die gemeinsame Gestaltung mit Gehörlosen-Communities, die Achtung der kulturellen Identität, einen robusten Datenschutz und ein inklusives Design auf Grundlage des Deaf Digital Law [übersetzt: Gesetz zur digitalen Gleichstellung von Gehörlosen].
Wir von alangu befürworten diesen Vorstoß, halten uns daran und nehmen diese Grundsätze sehr ernst.

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Die 15 Grundsätze, die wir vollsten unterstützen, in Kürze:

1) Das Gesetz zur digitalen Gleichstellung von Gehörlosen als Grundprinzip wahrt das Recht gehörloser Menschen auf uneingeschränkte digitale Teilhabe und Mitwirkung im digitalen Bereich.

2) KI fungiert als Instrument zur Inklusion, nicht als Ersatz, denn KI soll Gebärdensprachdolmetschende ergänzen, anstatt sie zu ersetzen und in ihrer unverzichtbaren Rolle in menschlichen Kommunikationssituationen zu untergraben.

3) Innovation-Kultur-Gleichgewicht meint, dass technologische Entwicklung einhergeht mit Bewahrung und Achtung der Gebärdensprache als Teil des immateriellen Kulturerbes sowie Förderung des sprachlichen und kulturellen Reichtums der Gehörlosengemeinschaften.

4) KI soll Selbstbestimmung fördern durch barrierefreie, uneingeschränkte Teilhabe gehörloser Menschen in allen Bereichen der Gesellschaft, ihre Sprachrechte gewährleisten und Barrieren abbauen.

5) Menschenrechtsorientiertes Design beachtet die Grundsätze der Gleichheit, Nichtdiskriminierung, Barrierefreiheit und Verhältnismäßigkeit in allen Lebensbereichen, verhindert aktiv Schaden und stellt sicher, dass Gebärdensprach-Nutzende bei KI-Gestaltung oder -Ergebnissen nicht marginalisiert werden.

6) Technologien für Gehörlose als universelles Design basieren auf Erfahrungen von Gehörlosen und bieten einen breiteren gesellschaftlichen Nutzen.

7) Sinnvolle und nachhaltige gemeinsame Entwicklung beziehungsweise Zusammenarbeit mit Gehörlosen-Gemeinschaften stellt sicher, dass technologische Innovationen einen positiven Beitrag zur Gegenwart und Zukunft der Gebärdensprachen leisten sowie Bedürfnissen und Werten von Gehörlosen entsprechen.

8) Umfassende Ansätze für Fairness gegen alle Formen der Diskriminierung, wie Behinderung, Sprache, ethnische Zugehörigkeit oder Geschlecht, testen und prüfen KI-Systeme, damit sie bestehende Ungleichheiten nicht verstärken oder verschärfen.

9) Kulturell respektvolle Datenerhebung unter Einbeziehung von Muttersprachlern nationaler und regionaler Gebärdensprachen berücksichtigt sprachliche Variationen, Mimik und kulturellen Kontext, um regionale, Minderheiten- und unterrepräsentierte Varianten einzubeziehen, fair darzustellen sowie algorithmische Verzerrungen und kulturelle Auslöschung zu vermeiden.

10) Informierte und freiwillige Einwilligung vor der Datenerhebung schafft klare und transparente Informationen über Zweck, Verwendung sowie mögliche Wiederverwendung der Daten und jede Verwendung über den ursprünglichen Zweck hinaus erfordert eine erneute Einwilligung.

11) Respekt für den ursprünglichen Ausdruck und Authentizität verhindert Veränderungen an Aufzeichnungen von Gebärdensprache, die ursprüngliche Bedeutungen oder kulturellen Ausdruck verzerren oder falsch darstellen.

12) Nur bei Wahrung der kulturellen und sprachlichen Integrität dürfen Daten aus Gebärdensprachen zum Trainieren von KI-Systemen verwendet werden und Schutzmaßnahmen verhindern Missbrauch oder falsche Darstellung mit Gefahr der kulturellen Aneignung und Schädigung der Legitimität der KI-Ergebnisse.

13) Zum Schutz der persönlichen und kulturellen Identität, wie Namen, Bilder, Stimmen, Mimik und Gebärdenstile, dürfen diese nur mit ausdrücklicher, vorheriger und gesonderter schriftlicher Genehmigung der Gebärdensprach-Nutzenden durch Avatare oder KI-generierte Inhalte reproduziert, simuliert oder geklont werden.

14) Faire Vergütung für die Datennutzung in einem angemessenen Verhältnis zu Dauer, Umfang und Art der Datennutzung in KI-Systemen ist festgelegt in transparenten Vereinbarungen mit Nutzungsbedingungen und Dauer.

15) Rechenschaftspflicht und Verantwortung für technische Leistungsfähigkeit sowie kulturelle und sprachliche Angemessenheit tragen KI-Entwickler, -Anbieter und -Betreiber und haften für Schäden, die durch Missbrauch oder falsche Darstellung von Gebärdensprachdaten entstehen.

Mehr erfahren unter eud.eu/new-eud-publications-on-artificial-intelligence-and-sign-language